Nach Angaben der Amtsgerichts Frankfurt machten die Flug- und Reiseklagen im vergangenen Jahr 44 Prozent sämtlicher neuer Zivilsachen aus. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt 5,9 Monate, wie ein Justizsprecher sagte.
Holpriger Wiederanlauf nach der Pandemie
Nach dem Corona-Jahr 2021 hat der Flugverkehr in Deutschland im vergangenen Jahr wieder deutlich angezogen. Der Flughafenverband ADV hat 2022 mit 165 Millionen Passagieren gut 110 Prozent mehr gezählt als im Jahr zuvor. Zum Vorkrisenniveau des Jahres 2019 fehlten noch 34,1 Prozent der Gäste. Trotz des geringen Volumens kam es im Sommer zu einer Vielzahl von Flugausfällen und Verspätungen, weil Flughäfen, Airlines und andere Dienstleister für den Wiederanlauf nach der Pandemie zu wenig qualifiziertes Personal eingestellt hatten.
Auch die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), an die sich Kunden ohne Anwalt wenden können, spürte den holprigen Neustart des Luftverkehrs. 2022 gingen mit 25 660 Schlichtungsanträgen zum Luftverkehr mehr als doppelt so viele ein wie ein Jahr zuvor mit 12 175 Fällen, berichtet die SÖP in ihrem Jahresbericht. Der Anteil der Flugfälle am gesamten Antragsvolumen betrug 85 Prozent. Abgeschlossen wurden im vergangenen Jahr 15 466 Flug-Fälle. Knapp die Hälfte (43 Prozent) drehte sich um Annullierungen, 23 Prozent um Verspätungen und 9 Prozent um Probleme mit dem Gepäck.