Mann aus Nürnberg vor Gericht 33-Jähriger angeklagt: Nötigung und Missbrauch über Snapchat

red/

Ein Mann soll sich über die Smartphone-App als Mädchen ausgeben und so an Nacktbilder von jungen Mädchen und Frauen gelangt sein. Mit den Bildern erpresste er dann laut Anklage seine Chatpartnerinnen.

 
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Auf der App Snapchat hat sich der Mann als Mädchen ausgegeben und ist so mit Mädchen und Frauen in Kontakt gekommen (Symbolbild). Foto: IMAGO/Silas Stein/IMAGO/Silas Stein

Ein 33-Jähriger aus Nürnberg steht seit Mittwoch unter anderem wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung über die Smartphone-App Snapchat vor Gericht. Der Mann soll sich laut Anklage 2023 über längere Zeit bei der App als Mädchen ausgegeben haben und so mit jungen Mädchen und Frauen in Kontakt getreten sein.

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Dabei habe er seinen Chatpartnerinnen etwa Bilder mit sexuell aufreizenden Posen einer bislang unbekannten Frau geschickt und sie aufgefordert, ihm Fotos in denselben Posen zu senden. Als sie ihm solche Bilder von sich schickten, soll er diese als Druckmittel genutzt haben, um die Frauen und Mädchen in einem Videotelefonat zu sexuellen Handlungen zu drängen. Eines der Mädchen war zu diesem Zeitpunkt zwölf Jahre alt. Nicht alle Frauen kamen der Aufforderung nach.

Weitere Anschuldigungen gegen den 33-Jährigen

Zudem soll sich der Angeklagte, der in einer physiotherapeutischen Praxis arbeitet, mehrfach an einer Patientin vergangen haben. Bei zwei Terminen soll er die nur mit Unterwäsche bekleidete Patientin während der Behandlung ohne ihr Wissen auf Video aufgenommen haben. Die Aufnahmen haben laut Anklage eine Dauer von insgesamt 45 Minuten. Außerdem soll er sich der Frau in einem Fall so genähert haben, dass er ihren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzte.

Zu Prozessbeginn räumte der Angeklagte die Vorwürfe über seinen Verteidiger vollumfänglich ein, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Strafkammer signalisierte daraufhin, dass sie sich eine Freiheitsstrafe von bis zu viereinhalb Jahren vorstellen könnte. Beim zweiten Prozesstag am 14. Oktober könnten bereits Plädoyers und Urteil verkündet werden.