Marktredwitz - Nach vielen Diskussionen und mächtig Wirbel um den Fall des "rasenden Notarztes" hat der bayerische Generalstaatsanwalt am Montag den Strafbefehl gegen den Notfallmediziner zurückgezogen. Wie berichtet, hatte das Amtsgericht Neuburg an der Donau den Arzt Alexander Hatz per Strafbefehl zu einer Geldbuße von 4500 Euro verdonnert, weil er im Einsatz offenbar riskant überholt hat. Ein Autofahrer hatte sich genötigt gefühlt und den 51-Jährigen angezeigt.
Marktredwitz "Am wichtigsten ist das Ankommen"
Von Richard Ryba 09.02.2015 - 00:00 Uhr