Marktredwitz Auch für Radfahrer gelten Regeln

Radfahren ist in, Radfahren boomt. Doch nicht jedem Radfahrer ist bewusst, dass Fahrräder auch Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung sind.

 
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Darauf weist die Stadt Marktredwitz aus aktuellem Anlass in einer Pressemitteilung hin. "Leider kommt es vermehrt vor, dass Fahrradfahrer im Markt in dieser beschilderten Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung - und teilweise in halsbrecherischem Tempo - unterwegs sind", so der Vorwurf.

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Der Markt sei von 6 bis 20 Uhr ein "verkehrsberuhigter Bereich", dessen Beginn man an dem blauen Schild erkenne, auf dem man einen Erwachsenen und ein Ball spielendes Kind sowie ein Auto und ein Haus sieht. In verkehrsberuhigten Bereichen gelte: Kinder und Erwachsene, die zu Fuß unterwegs sind, haben Vorrang. Alle anderen Verkehrsteilnehmer - also Autos, Motorräder und Radfahrer, die die Fahrbahn benutzen, müssten besondere Rücksicht nehmen. Spielende Kinder und Fußgänger dürften die Straße in voller Breite nutzen - "als Auto- oder Radfahrer muss man gegebenenfalls sogar anhalten, wenn sich Fußgänger auf der Straße befinden".

Die Fahrgeschwindigkeit müsse auf Schrittgeschwindigkeit reduziert werden - "das gilt eben auch für Radfahrer". In der Rechtsprechung habe sich hier eine Geschwindigkeit zwischen vier und sieben Stundenkilometern verfestigt. Überschreitet ein Verkehrsteilnehmer die genannte Geschwindigkeit, werde in der Regel ein Verwarnungsgeld fällig. Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 25 Stundenkilometern könne es zu einem Bußgeld oder einem Fahrverbot kommen.

"Parken ist für Autofahrer in verkehrsberuhigten Bereichen oder Spielstraßen grundsätzlich verboten - außer auf speziell dafür vorgesehenen und markierten Flächen. Lediglich das Anhalten zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen ist gestattet, wenn andere dadurch nicht gefährdet oder behindert werden." Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist man wartepflichtig. "Rechts vor links gilt hier nicht!" Verkehrsteilnehmer, die in einem verkehrsberuhigten Bereich fahren, müssen Rücksicht auf Fußgänger nehmen und dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit fahren.

Stadt gibt Tipps für Radfahrer

Sie sollten auf benutzungspflichtige Radwege achten. Sind solche vorhanden, dürfen sie nicht die Fahrbahn und selbstverständlich auch nicht den Gehweg benutzen.

Bei nicht benutzungspflichtigen Radwegen haben Radler ein Wahlrecht zwischen Radweg und Fahrbahn.

Ist kein Radweg vorhanden, darf der Gehweg nur befahren werden, wenn ein entsprechendes Zusatzzeichen dies erlaubt.

Radler dürfen sich nicht an andere Fahrzeuge anhängen.

Radfahrer sollten ihre Geschwindigkeit den äußeren Bedingungen und ihren persönlichen Fähigkeiten anpassen.

Radler sollten ausreichend Abstand zum Vordermann halten.

Sie sollten nur bei klarer Verkehrslage überholen.

Radler dürfen nicht freihändig fahren.

Sie sollten nur nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

Radler sollten an Haltestellen besonders vorsichtig vorbeifahren. red