Marktredwitz - Erwachsene müssen auch in dieser besonderen Zeit arbeiten, das gilt für Mütter und Väter genauso wie für Erzieherinnen. Kleine Kinder dürfen aber nicht wie sonst in die Kindertagesstätte oder in den Hort. Das Betretungsverbot für Kinder ist seit dem 16. März in Kraft - außer Mutter oder Vater arbeiten in systemrelevanten Berufen oder sind alleinerziehend. Dann dürfen ihre Kinder die Einrichtungen auch in der Zeit der Ausgangsbeschränkungen besuchen; das Familienministerium nennt das Notbetreuung.
Marktredwitz Erzieherinnen arbeiten ohne Kinder
Peter Pirner 04.05.2020 - 19:02 Uhr