Markus Lanz diskutierte in seiner gleichnamigen Talkshow am Mittwochabend mit seinen Gästen zu später Stunde über den Wandel der Debattenkultur, die Bedeutung von Meinungsfreiheit sowie die Zukunftsfähigkeit des Grundgesetzes.
Markus Lanz empfängt von Dienstag bis Donnerstag verschiedene Gäste in seiner Talkshow. Das sind die aktuellen Gäste.
Markus Lanz diskutierte in seiner gleichnamigen Talkshow am Mittwochabend mit seinen Gästen zu später Stunde über den Wandel der Debattenkultur, die Bedeutung von Meinungsfreiheit sowie die Zukunftsfähigkeit des Grundgesetzes.
Das waren die Themen und Gäste am 24. Juli um 23:15 Uhr im ZDF:
Hintergrund: Das Grundgesetz feiert in diesem Jahr sein 75. Jubiläum. Verkündet wurde es nämlich am 23. Mai 1949. Bis heute ist die Verfassung Garant für die Achtung der Grund- und Menschenrechte sowie von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.
Jüngst kam das Thema Grundgesetz wieder auf, da sich die Ampel-Fraktionen und die Union darauf geeinigt hatten, noch vor der Bundestagswahl zentrale Vorgaben zur Struktur des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern. Damit wollen sie nach eigener Aussage die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Gerichts auch in politisch stürmischen Zeiten sicherstellen.
„Wir müssen unsere Demokratie wehrhaft und resilient aufstellen“, so der Grünen-Fraktionsvize, Konstantin von Notz, am vergangenen Dienstag bei der Vorstellung der Grundzüge des geplanten Gesetzentwurfs. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erinnerte daran, eine Lehre aus der Weimarer Republik sei, dass „das Mehrheitsprinzip alleine nicht sicherstellen kann, dass jede Mehrheit unter allen Umständen immer die Verfassung wahrt und insbesondere auch die Grundrechte der Menschen respektiert“.
Bisher sind Änderungen, die das Risiko einer Blockade oder politischen Instrumentalisierung des Karlsruher Gerichts bergen, theoretisch mit einer einfachen Mehrheit möglich. Für eine Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes ist dagegen immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestages und im Bundesrat nötig.
Welche Strukturvorgaben sollen ins Grundgesetz? Die zwölfjährige Amtszeit der Richter und den Ausschluss einer Wiederwahl sowie die Altersgrenze der Richter von 68 Jahren möchte man in der Verfassung festschreiben. „Wir verhindern, dass, wie in Osteuropa geschehen, durch Schaffung neuer Senate oder die Herabsetzung der Altersgrenze neue Verfassungsrichterstellen geschaffen werden, die mit Günstlingen besetzt werden können“, erklärte Johannes Fechner (SPD). Im Grundgesetz verankert werden soll künftig auch die Festlegung auf 16 Richter und zwei Senate. Damit die Arbeitsfähigkeit des Gerichts in jedem Fall nicht gefährdet ist, soll im Grundgesetz dann außerdem stehen, dass ein Richter seine Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers weiterführt.
Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Es bestimmt Zuständigkeiten und Grenzen für das Handeln des Staates. Besondere Bedeutung hat es für die Durchsetzung der Grundrechte, die bekanntlich jedem Menschen zustehen. Damit auch in Zukunft niemand an diesen Prinzipien rütteln oder Urteile ignorieren kann, wollen die Franktionen der Ampel und die Union den Status des Gerichts sowie die Bindungswirkung seiner Entscheidungen ebenfalls auf die Ebene der Verfassung heben. Das Gleiche gilt für die Geschäftsordnungsautonomie, also den Grundsatz, dass das Bundesverfassungsgericht seine inneren Angelegenheiten selbst regeln darf. Das möge banal klingen, sagte Andrea Lindholz (CSU), stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, betreffe aber unter anderem auch die im konkreten Fall nicht irrelevante Frage, in welcher Reihenfolge Akten bearbeitet werden.
Außerdem soll eine Öffnungsklausel im Grundgesetz überdies dafür sorgen, dass bei der Wahl neuer Richter das jeweils andere Wahlorgan einspringen kann, wenn es im Bundestag oder im Bundesrat über einen längeren Zeitraum keine Zweidrittelmehrheit für einen Kandidaten geben sollte. An dem Grundsatz, dass die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden, soll aber festgehalten werden.
Die geplante Reform ist das Ergebnis vertraulicher Beratungen von Vertretern der Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU unter Beteiligung des Bundesjustizministeriums. „Das Bundesverfassungsgericht ist Schutzschild der Grundrechte, aber sein eigener Schutzschild braucht noch mehr Widerstandskraft“, sagte Justizminister Buschmann. Es sei gut, dass ein Mechanismus gefunden worden sei, um etwaige Blockaden bei Verfassungsrichterwahlen zu verhindern, findet der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling. „Damit ist das Bundesverfassungsgericht auch für stürmische politische Zeiten gerüstet.“
Aber warum ist die Reform aus Sicht von Ampel und Union gerade jetzt nötig? Die Verankerung der Stellung des Gerichts in der Verfassung selbst diene der Stärkung der Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit, so heißt es in einem gemeinsamen Papier der vier Fraktionen. Dass dies notwendig sei, begründen die beteiligten Parlamentarier nicht etwa mit dem Auftauchen neuer Parteien wie etwa der AfD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Vielmehr verweisen sie auf Bestrebungen „in einzelnen europäischen Ländern“, die darauf gerichtet seien beziehungsweise waren, die Unabhängigkeit der Justiz infrage zu stellen. Unter anderem Erfahrungen aus Polen wurden in die Überlegungen einbezogen. In Polen hatte die mittlerweile abgewählte nationalkonservative PiS-Regierung, die das Land von 2015 bis 2023 führte, gleich nach ihrem Antritt damit begonnen, das Justizwesen nach ihren Vorstellungen umzubauen.
Seit 2008 wird die Talkshow von Markus Lanz im ZDF ausgestrahlt. Die Sendung des gebürtigen Südtirolers wird von Dienstag bis Donnerstag in einem Hamburger Fernsehstudio aufgezeichnet und am späten Abend im ZDF ausgestrahlt – oft zeitversetzt, manchmal auch live. Die Sendezeit liegt meist bei 23.15 Uhr - kann aber je nach Rahmenprogramm auch variieren. Die Lanz-Videos sind in der Mediathek des ZDF abrufbar.