Ganz im Schatten der heißen Debatten um die Corona-Impfpflicht steht die Pflicht zur Masernimpfung. Und das, obwohl sie einen viel größeren Personenkreis trifft, als aktuell die Corona-Impfpflicht. Grundsätzlich müssen Beschäftigte im Gesundheitsbereich und der Pflege, in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, Bewohner von Asylbewerberunterkünften sowie Schul- und Kitakinder eine Impfung nachweisen. Am 1. August 2022 ist eine Übergangsfrist ausgelaufen, und Ungeimpfte werden nun zum Fall für das Gesundheitsamt. Wie ist die Lage im Fichtelgebirge?
Masernimpfpflicht Kein Problem für Fachkräfte
Alexandra Hautmann 26.08.2022 - 14:45 Uhr