Das sollten Sie zur neuen ePA wissen Medizinische Infos in der elektronischen Akte: Das sollten Sie zur neuen ePA wissen

Ab Anfang 2025 erhalten gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte, die ePA für alle, von ihrer Krankenkasse. 

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

In der ePA für alle werden persönliche und hochsensible Gesundheitsdaten der Versicherten verarbeitet und gespeichert. Die Sicherheit dieser Informationen hat daher höchste Priorität. Foto: djd/gematik

Medizinische Infos in der digitalen Akte

Die ePA sorgt dafür, dass wichtige Gesundheitsinfos verfügbar sind. Personen, die berechtigt sind – wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker - können im Rahmen der Behandlung darauf zugreifen. Begeben sich Versicherte künftig in ärztliche Behandlung, kann die behandelnde Person in der ePA nachschauen: Gibt es Vorerkrankungen? Welche Untersuchungen wurden bereits durchgeführt? Werden regelmäßig Medikamente eingenommen? Auch die Versicherten selbst erhalten einen besseren Überblick ihrer Gesundheitsdaten, weil beispielsweise Arztbriefe, Medikationsdaten und Untersuchungsergebnisse eingestellt werden. All das kann die individuelle Behandlung erleichtern, Doppeluntersuchungen vermeiden und die Patientensicherheit erhöhen, da etwa ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln frühzeitig erkannt werden können. Über die ePA-App ihrer Krankenkasse können Versicherte ihre Daten einsehen und verwalten. Besonders für chronisch kranke Menschen ist die neue ePA von Vorteil, wenn sie regelmäßig in verschiedenen medizinischen Einrichtungen in Behandlung sind. Versicherte haben auch die Möglichkeit, bei ihrer
Krankenkasse zu widersprechen, dann wird keine ePA für sie angelegt.  

Ab 2025 wird die ePA mit Daten befüllt. Ab Januar legen die gesetzlichen Krankenkassen für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine ePA an; sie wird nach und nach mit Daten befüllt. Die neue ePA startet zunächst in den Modellregionen Hamburg und Umland, Franken und NRW. Nach einigen Wochen werden medizinische Einrichtungen in ganz Deutschland mit der neuen ePA arbeiten.
Durch die Anbindung ans E-Rezept werden künftig alle verschriebenen und ausgegebenen Medikamente automatisch in eine Medikationsliste aufgenommen. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, zum Beispiel ihre Befunde und Behandlungsberichte einzupflegen. Zusätzlich können medizinische Daten der Vergangenheit hinzugefügt werden. Das können die Versicherten oder ihre Vertreterinnen bzw. Vertreter selbst über die App der Krankenkasse tun oder ihre Krankenkasse damit beauftragen.

Versicherte können Zugriff selbst festlegen

Der Zugriff auf die neue ePA ist einfach und sicher. Gesetzlich Versicherte müssen lediglich ihre elektronische Gesundheitskarte in der Praxis einlesen lassen. Damit erhält die behandelnde Person standardmäßig für 90 Tage Zugriff auf die ePA. Über die App können Versicherte ihn jederzeit beenden oder bestimmte Informationen verbergen. Sie können aber auch einen unbegrenzten Zugriff ermöglichen, etwa wenn sie dauerhaft in einer Praxis behandelt werden. Privatversicherte müssen den Zugriff grundsätzlich aktiv über ihre ePA-App freigeben. Modernste Standards sichern die gespeicherten Daten. Ausschließlich Versicherte sowie das Praxisteam können auf sie zugreifen.

Websites mit Zusatzinfos

Weitere Infos bieten die Websites