Nur damit das klar ist: Das Verfassungsgericht hat nicht die Höhe der Hartz IV-Regelsätze in Zweifel gezogen. Es geht um deren Berechnung. Die Richter verlangen vom Gesetzgeber nur, dass der finanzielle Bedarf von 6,8 Millionen Menschen, deren Lebensunterhalt auf Steuerzahlerkosten bestritten wird, ordentlich ermittelt wird.
Meinungen Armut ist subjektiv
Markus Grabitz zum Hartz IV-Urteil 10.02.2010 - 00:00 Uhr