Zur Erbschaftsteuer gibt es zwei Denkschulen. Das vererbte Vermögen sei schon einmal besteuert worden und müsse daher steuerfrei bleiben, lautet die eine. Diese Ansicht hat eine gewisse Logik. Genauso logisch aber ist die Auffassung, dass das ererbte Vermögen für den Erben leistungslos erzieltes Einkommen ist und deshalb besteuert werden darf. So wie die Schenkung.