Seit Jahren enthält die so oft aus Unkenntnis kritisierte Richtlinie zur Freizügigkeit eben diese Bestimmungen, die nun als Errungenschaft gefeiert werden: Keine Hilfen für zugezogene EU-Ausländer in den ersten drei Monaten, danach ohnehin nur, wenn man zuvor gearbeitet hat. Eine Gleichstellung mit Einheimischen und deren Ansprüchen frühestens nach fünf Jahren. Das alles war längst beschlossen. Nun wurde es richterlich bestätigt.