Manchmal ist es das Verfassungsgericht, das die Politik zum Handeln drängt, ihr Fristen setzt und Leitlinien für Gesetze vorgibt. Das war einst beim Urteil über das Tragen von Kopftüchern an Schulen so, aber auch bei der Erbschaftsteuer. Das ist nun wieder der Fall bei der Zulassung zum Medizinstudium. Karlsruhe hat dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt, einen seit Langem bestehenden Missstand zu korrigieren. Bei den Medizinstudienplätzen vergibt der Staat ein knappes Gut. Aber die Art und Weise, wie er das im bundesweiten Auswahlverfahren sowie direkt an den Hochschulen tut, ist zum Teil verfassungswidrig. Es verstößt gegen das Recht auf freie Berufswahl und verletzt die Chancengleichheit der Bewerber.