Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde eines Trans-Mannes zurückgewiesen, der als Vater seines Kindes in die Geburtsurkunde eingetragen werden wollte. In seinem am Dienstag in Straßburg veröffentlichten Urteil kommt das Gericht zu dem Schluss, dass eine schwerwiegende Diskriminierung nicht gegeben sei. Der Kläger war als Frau geboren worden und hatte ein Kind zur Welt gebracht, nachdem seine Identität als Mann bereits anerkannt worden war.