Abgeordnete, ob im Europaparlament, im Deutschen Bundestag oder in den hiesigen Länderparlamenten sind frei, nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden, nur ihrem Gewissen unterworfen. So steht es, nahezu wortgleich, in den jeweiligen Parlamentsstatuten, und deshalb muss man sich nicht wundern, wenn der Politikerberuf in der allgemeinen Öffentlichkeit mit einer Mischung aus Neid und Missgunst bedacht wird. Wer wäre denn in Ausübung seines Berufs nicht gerne frei wie ein Vogel, wer würde nicht gerne mit Arbeit verbundene oder als sinnfrei erachtete Aufträge des Chefs zurückweisen und wer würde nicht gerne erst sein Gewissen, sofern vorhanden, befragen, bevor zur Tat geschritten wird? Und dafür auch noch sehr ordentlich entlohnt werden. Und dennoch hat das Abgeordneten-Dasein seine Tücken, wie erst dieser Tage einige Europa-Parlamentarier bewiesen haben.
Mercosur-Abstimmung Grüne Gewissensbisse dürfen wehtun
Stephan Sohr 26.01.2026 - 12:15 Uhr