Meta Weniger personalisierte Werbung auf Facebook und Insta

red/

Nutzerinnen und Nutzer von Instagram und Facebook können sich künftig für weniger personalisierte Werbung entscheiden. Die Sache hat aber einen Haken.

 
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Zu Meta gehören viele der wichtigsten Apps. Foto: dpa/Jens Büttner

Die Nutzerinnen und Nutzer der sozialen Netzwerke Facebook und Instagram bekommen künftig die Möglichkeit für weniger personalisierte Werbung. Für Werbeanzeigen soll dann unter anderem nur eine geringe Menge von Daten wie etwa Alter, Standort und Geschlecht genutzt werden, teilt der Mutterkonzern Meta mit. 

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Wer sich für die Option mit weniger personalisierter Werbung entscheidet, bekommt dann aber auch Anzeigen ausgespielt, die einige Sekunden laufen und nicht übersprungen werden können. Bislang werden für personalisierte Werbung laut Meta deutlich mehr Daten genutzt. 

Zuvor hatte die EU-Kommission kritisiert, dass sich Nutzer von Facebook und Instagram zwischen einer monatlichen Gebühr für eine werbefreie Version und einer kostenfreien Version mit personalisierter Werbung entscheiden müssen.

Untersuchungen wegen neuem EU-Gesetz

Zudem soll der Preis für werbefreie Nutzung der Plattformen um 40 Prozent gesenkt werden. Sie kostet damit künftig 5,99 Euro in der Browserversion und 7,99 Euro als App. Auch Menschen, die einen oder beide Dienste kostenlos nutzen, sollen mehr Optionen erhalten. Meta verteidigte die Wahl zwischen kostenpflichtigem Abo und personalisierter Werbung als bewährtes Geschäftsmodell und rechtlich zulässig.

Derzeit laufen gegen Meta und andere Digitalkonzerne Untersuchungen wegen eines neuen EU-Gesetzes. Das sogenannte Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act) reguliert große Plattformbetreiber strenger, damit sie ihre Marktposition nicht zu sehr ausnutzen können. Unter anderem wegen dieses Gesetzes hatte Meta die Abo-Modelle für eine werbefreie Nutzung von Facebook und Instagram eingeführt. 

Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich.