Migration Dreimal so viele Einbürgerungen

Für die Einbürgerung muss eine Reihe von Kriterien erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem gute Kenntnisse der deutschen Sprache und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Foto: dpa/Marijan Murat

In der Region wurden im vergangenen Jahr deutlich mehr Menschen eingebürgert. Menschen aus einem Herkunftsland nahmen dabei besonders häufig die deutsche Staatsangehörigkeit an.

 
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Im vergangenen Jahr sind im Landkreis Kulmbach insgesamt 112 Personen aus 22 Nationen eingebürgert worden – knapp dreimal so viele wie im Vorjahr. Das geht aus einer Meldung des Landratsamts Kulmbach hervor. Die meisten Neubürger waren zuvor Staatsangehörige Syriens (47), der Türkei (11) und Rumäniens (7). Jeweils fünf Personen stammten aus dem Kosovo, Italien und dem Irak.

Die Zahl der Eingebürgerten aus Syrien hat sich gegenüber dem Jahr 2021 mit damals 13 Eingebürgerten fast vervierfacht. Viele Syrerinnen und Syrer, die ab dem Jahr 2015 als Schutzsuchende nach Deutschland kamen, konnten sich inzwischen erfolgreich integrieren und erhielten nun die Möglichkeit zur Einbürgerung.

„Unsere neuen Mitbürger verbindet, dass sie hier im Landkreis Kulmbach ein Zuhause, eine Heimat gefunden haben“, betont Landrat Klaus Peter Söllner. Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit würden die Neubürger ein starkes Zeichen setzen, so Söllner weiter. „Sie kennen sich zum Rechtsstaat und zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Mit der Einbürgerung stärken unsere Neubürger unsere Demokratie“, betonte Söllner.

Eine Einbürgerung muss beantragt werden. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens erhält der Antragsteller durch Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde die deutsche Staatsangehörigkeit. Für eine Einbürgerung muss die Identität des Antragstellers geklärt sein und eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis besitzen. Zudem darf keine Verurteilung wegen einer Straftat vorliegen. Durch einen Einbürgerungstest müssen die erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden. Außerdem müssen die Antragsteller Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Eine weitere Voraussetzung für die Einbürgerung ist die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige. red

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