„Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger. Er überwacht die gesamte Stadtverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.“ Was in Artikel 30 der Bayerischen Gemeindeordnung steht, ist Gesetz.
Millionenklage Millionenklage nach Schaustellen-Debakel
Sören Göpel-Schulze 18.04.2022 - 15:33 Uhr