Wird der Mindestlohn auch im kommenden Jahr erhöht werden? Darauf deuten erste Signale aus der Politik hin. Sozialverbände fordern einen kräftigen Anstieg auf 14 Euro und mehr, die Arbeitgeber warnen vor „unrealistischen Höhen“.
Im vergangenen Herbst wurde der Mindestlohn auf zwölf Euro pro Stunde angehoben. Über die nächste Erhöhung wird demnächst beraten. Wir klären alle wichtigen Fragen zu dem Thema, das Millionen Arbeitnehmer in Deutschland betrifft.
Wird der Mindestlohn auch im kommenden Jahr erhöht werden? Darauf deuten erste Signale aus der Politik hin. Sozialverbände fordern einen kräftigen Anstieg auf 14 Euro und mehr, die Arbeitgeber warnen vor „unrealistischen Höhen“.
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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erwartet zum nächsten Januar eine deutliche Steigerung des Mindestlohns. Der SPD-Politiker verweist auf die hohe Inflation sowie auf „ordentliche Tariferhöhungen, die sich bei der anstehenden Erhöhung des Mindestlohns niederschlagen werden“.
Am 30. Juni wird die Mindestlohnkommission ihm einen Vorschlag machen, in welcher Höhe der Mindestlohn angepasst werden soll. Seit 1. Oktober 2022 liegt er bei zwölf Euro pro Stunde.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in den Jahren 2022 und 2023:
Die Mindestlohnkommission legt alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns vor. Die Anpassung auf zwölf Euro im vergangenen Jahr war eine außerplanmäßige, einmalige Anhebung, die im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbart worden war.
Danach fand eine Rückkehr zum regulären, gesetzlich festgelegten Zeitablauf statt. Das bedeutet auch, dass es 2023 keine Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns geben wird.
Den nächsten Erhöhungsschritt soll dann wieder die Mindestlohnkommission mit Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorschlagen. Dies soll bis zum 30. Juni mit Wirkung zum 1. Januar 2024 geschehen.
Männer/Frauen
Überdurchschnittlich häufig von der Mindestlohnerhöhung betroffen sind Frauen mit rund 18 Prozent. Bei Männern sind es hingegen nur gut 12 Prozent.
Ost/West
Der Anteil bei Beschäftigten aus Ostdeutschland fällt mit rund 18 Prozent im Vergleich zu Westdeutschland (14 Prozent) höher aus.
Bundesländer
Über alle Bundesländer hinweg ist der Anteil in Sachsen-Anhalt mit 18,6 Prozent am höchsten, während Baden-Württemberg mit 12,6 Prozent den niedrigsten Anteil an Beschäftigungsverhältnissen hat, die vom Mindestlohn betroffen sind.
Branchen
Unter den Branchen gab es die anteilig meisten Lohnerhöhungen im Gastgewerbe (48 Prozent) sowie in der Land- und Forstwirtschaft (41 Prozent).
Einkommen
Der erhöhte gesetzliche Mindestlohn hat die Einkommenssituation von rund 5,8 Millionen Menschen in Deutschland verbessert. Die Verdienstsumme der Beschäftigten vergrößerte sich mit dem Schritt auf 12 Euro Stundenlohn rechnerisch um 9,6 Prozent oder 480 Millionen Euro. Zuvor hatte der Mindestlohn 10,45 Euro betragen. Mindestlohnsektor
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren in Deutschland rund 5,8 Millionen Jobs von der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 betroffen. Somit lagen 14,8 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland vor der Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022 rechnerisch unterhalb des Stundenlohns von zwölf Euro. Mit der neuen Lohnstufe ist der deutsche Niedriglohnsektor geschrumpft. Dieser wird über die Niedriglohnschwelle bei zwei Drittel des mittleren Verdienstes definiert. Weniger als 12,76 Euro in der Stunde gab es demnach im Oktober 2022 in 6,1 Millionen Jobs. Das waren 1,5 Millionen Niedriglohnjobs weniger als ein halbes Jahr zuvor. Der Niedriglohnsektor verkleinerte sich von 19 auf 15 Prozent.