Die EU muss ihre Mindestlohnrichtlinie nicht schreddern. Die Bestätigung durch den Europäischen Gerichtshof war im Vorfeld keineswegs so sicher, nachdem der Generalanwalt eine Beseitigung gefordert hatte. Allerdings fällte der EuGH ein salomonisches Urteil, wonach es im Prinzip soziale Mindeststandards für den Arbeitslohn im Niedriglohnsektor geben darf. Entscheidend ist: Klare Vorgaben der EU für die nationale Festsetzung von Mindestlöhnen sind nichtig.
Mindestlohn Zu viel Einmischung der EU ist tabu
Matthias Schiermeyer 11.11.2025 - 15:00 Uhr