Münster - Hat ein Mitarbeiter einer Werkstatt für Behinderte das Recht auf Mindestlohn? Darüber muss jetzt das Arbeitsgericht Münster entscheiden. Geklagt hat ein Mann, der bei den Freckenhorster Werkstätten im Kreis Warendorf beschäftigt ist. Dort verdient er rund 200 Euro im Monat. Der Streit dreht sich um die Frage, ob er Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes ist. Die Werkstätten haben das in der mündlichen Verhandlung bestritten.