Attacke auf Rettungsassistent Missverständnis: Epileptischer Anfall, keine Drogen

Ein 16 Jahre alter Schüler attackiert nach einem Kollaps einen Rettungsassistenten. Laut der Mutter sind dafür gesundheitliche Gründe verantwortlich. Der Geschädigte habe seine Strafanzeige mittlerweile zurückgezogen.

 
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  Foto: Florian Miedl/Florian Miedl

Marktredwitz - Wie die Frankenpost in der gestrigen Ausgabe berichtete, hatte ein 16 Jahre alter Schüler der Berufsschule Marktredwitz am Mittwoch nach einem Kollaps einen Rettungsassistenten angegriffen und getreten. Zuvor habe der junge Mann während der Pausenzeit eine E-Zigarette geraucht. Unsere Zeitung hat sich im Zuge der Berichterstattung auf die Veröffentlichung der Polizeiinspektion (PI) Marktredwitz berufen. Darin heißt es auch, dass sich der Jugendliche wegen eines tätlichen Angriffs auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, verantworten muss.

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Keine Absicht, keine Drogen

Die Mutter des 16 Jahre alten Schülers allerdings schildert den Vorfall gegenüber unserer Zeitung anders: „Mein Sohn hat den Rettungsassistenten nicht absichtlich geschlagen, sondern im Zuge eines epileptischen Anfalls, der gesundheitlich bedingt war.“ Anschließend habe sich der Junge bei dem Mann entschuldigt, der seine Strafanzeige daraufhin zurückgezogen habe. Drogen in der Zigarette – wie Kommentierende des Online-Postst dieser Polizeimeldung auf der Facebook-Seite der Frankenpost häufig vermutet hatten – seien „ganz sicher nicht“ im Spiel gewesen: „Mein Sohn hat lediglich einen Zug von einer herkömmlichen E-Zigarette genommen“, beteuert die Mutter.

Polizei benötigt Attest als Beweis

Seitens der Beamten heißt es, dass es aktuell nicht nötig sei, in Sachen Berichtigung nachzusteuern. „Wir kennen die Ursache für den Angriff nicht“, informiert Polizeikommissar Bastian Englmeier von der PI Marktredwitz. Für eine sogenannte Schuldausschließung, die beweist, dass der 16-Jährige bei der Attacke nicht vorsätzlich gehandelt hat, sei das Einreichen eines ärztlichen Attests notwendig. Dieser Forderung wolle die Mutter des Beschuldigten nachkommen.