"Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten", heißt es im Erziehungs- und Unterrichtsgesetz. Lehrkräfte können lediglich in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, im Unterricht oder in den Pausen.