Sparneck - Das vorläufige Urteil der Disziplinarkammer der bayerischen Landeskirche gegen den Sparnecker Pfarrer hat die Diskussionen über Recht und Unrecht bei sexuellem Missbrauch wieder aufflammen lassen. Der Geistliche hatte sich vor 25 Jahren an einem 13-jährigen Mädchen vergangen. Von einer "gewissen Belebung" des Themas am Ort spricht der Münchberger Dekan Erwin Lechner, in dessen Bereich die Gemeinde Sparneck fällt. Deren nun 55-jähriger Pfarrer soll nach dem Spruch der Disziplinarkammer in den Ruhestand versetzt werden.
So lange das Urteil gegen den Geistlichen aber noch nicht rechtskräftig ist, will sich Lechner nicht in die Diskussion einmischen. 14 Tage hat der verurteilte Pfarrer Zeit, Berufung einzulegen.
Allerdings scheint sich nun durch den Spruch der Kammer für die Besetzung der Stelle in Sparneck eine Lösung anzubahnen. Denn solange der geständige Pfarrer nicht in den Ruhestand versetzt ist, so wie es das Urteil vorsieht, ist die Stelle offiziell noch besetzt. "Sobald er den Ruhestand antritt, können wir die Stelle in Sparneck ausschreiben", sagt Lechner. Im Moment vertritt die Zeller Pfarrerin Marina Rauh den Pfarrer, der im April vergangenen Jahres suspendiert worden war. Normalerweise würde nun eine Zeit der Vakanz fällig werden. Doch Lechner rechnet nicht damit, da die Sparnecker Stelle de facto nun viele Monate vakant war.
Sollte der Geistliche tatsächlich in den Ruhestand versetzt werden, gelten für ihn laut Lechner die üblichen Regelungen. Die Altersbezüge eines Pfarrers setzten sich zusammen aus der normalen Rente und einer kirchlichen Pension. Demnach wird er auch diese Leistungen künftig beziehen. Lechner zufolge spielt es nach diesem Urteilsspruch keine Rolle, weswegen der Pfarrer in den Ruhestand ging - ob aus Altersgründen oder wegen Verfehlungen.
Münchberg In Sparneck bahnt sich eine Lösung an
Harald Werder 04.02.2011 - 00:00 Uhr
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