Helmbrechts - Nach der Bayerischen Gemeindeordnung ist das zulässig, sofern Maßnahmen unaufschiebbar sind. Im speziellen Fall gilt das für den zweiten Bauabschnitt des Ausbaus Lehstener Weg, der mit etwa 440 000 Euro zu Buche schlägt, und den Ausbau der Kulmbacher Straße ab Feldweg - hierfür sind 585 000 Euro kalkuliert, wobei eine Förderzusage für 40 bis 50 Prozent der Kosten vorliegt. Unter der Voraussetzung der Finanzierbarkeit sprach sich der Stadtrat einstimmig für beide Investitionen aus.