Münchberg Polizei kontrolliert verstärkt

red
Symbolbild. Foto: dpa

Am Freitag, vom späten Nachmittag bis tief in die Nacht hinein, führten Beamte der Münchberger Polizei verstärkte Kontrollen im gesamten Dienstgebiet durch.

 
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Münchberg – Wie die Polizei mitteilte, konnte hierbei insgesamt sechs Fahrern von Pkw und Lkw die Fahrt unter Drogeneinfluss (THC) nachgewiesen werden. Die Weiterfahrt wurde sofort unterbunden und für mindestens die nächsten 24 Stunden untersagt. Bei allen wurde eine Blutentnahme im Krankenhaus Münchberg durchgeführt.

Die Fahrzeugführer, alles Männer zwischen 27 und 41 Jahren aus Deutschland, Polen, der Schweiz und der Ukraine, erwartet nun eine Anzeige nach dem Betäubungsmittel- und Straßenverkehrsgesetz.

Darüber hinaus konnte bei der weiteren Durchsuchung bei einem Tatverdächtigen noch ein waffenrechtlicher Verstoß aufgedeckt werden. Er führte illegaler Weise ein Einhandmesser zugriffsbereit in der Ablage der Fahrertüre mit sich. Das Messer wurde eingezogen.

Bei einem weiteren Tatverdächtigen konnten außerdem 0,28 Gramm Marihuana und eine Vielzahl an Rauschgiftutensilien (Druckverschlusstütchen, Kapseln, …) aufgefunden und beschlagnahmt werden. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurden die Männer wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Strafbefehl wird ihnen nachgesandt.

Nebenher wurde auch ein besonderes Augenmerk auf den Schwerlastverkehr gelegt. Am Autohof in der August-Horch-Straße mussten insgesamt acht Lkw und Kleintransporter aus verschiedenen osteuropäischen Ländern beanstandet werden, da nur unvollständige bzw. keine Aufzeichnungen über die Lenk- und Ruhezeiten der letzten 28 Tage geführt wurden.

Die Fahrer erhalten jeweils eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz. Auch die Arbeitgeber werden teilweise zur Verantwortung gezogen und erhalten eine Anzeige, da sie ihre Angestellten nicht hinreichend über ihre Pflichten aufgeklärt hatten.

Des Weiteren war bei einem ukrainischen Lkw-Fahrer das Visum abgelaufen, so dass er sich illegal in Deutschland aufhielt. Er wurde nach dem Aufenthaltsgesetz beanzeigt und zur umgehenden Ausreise aufgefordert. Auch ihm wird der Strafbefehl nachgesandt.

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