Münchberg/München - Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat die Klage einer Anwohnerin gegen die neue Ortsumfahrung von Münchberg auf der B 289 abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss sei zulässig, die für den Bau notwendigen Eingriffe in den Grundbesitz der Klägerin seien dabei sorgfältig abgewogen worden, entschied der 8. Senat am Dienstag unter Vorsitz des Gerichtsvizepräsidenten Erwin Allesch. Obwohl der VGH keine Revision zuließ, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe in wenigen Wochen hat die Klägerin vier Wochen Zeit, beim Bundesverwaltungsgericht als nächster Instanz eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen. Ihr bei dem Verfahren anwesender Ehemann ließ durchblicken, diesen Schritt zu gehen: "Wir kämpfen bis zur letzten Patrone."