Wegen des 539-fachen Verschreibens von Cannabis an vermeintliche Patienten muss ein niedergelassener Münchener Arzt für dreieinhalb Jahre in Haft. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch bekannt gegebenen Beschluss entschied, ist das vom Landgericht München I verhängte Urteil wegen „gewerbsmäßigen Verschreibens von Betäubungsmitteln“ nicht zu beanstanden. (AZ: 1 StR 266/22)