Ohne Grundbucheintrag kein Eigentum
Die Richter sahen deshalb keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch der Töchter. Da der Vater nie im Grundbuch eingetragen war, war er nie Eigentümer der Wohnungen. Die Aussage, der Vater habe die Wohnungen finanziert und in diesem Sinne geschenkt, konnten die Töchter nicht belegen. Dies wäre aber nötig gewesen. Zwar müssen die potenziell Beschenkten detailliert erklären, wie das Eigentum erworben wurde, wenn nicht durch Schenkung.
Dies gelang der Stiefmutter jedoch im verhandelten Fall. Die Töchter konnten das Gegenteil nicht beweisen. Dass der verstorbene Vater gegenüber den Töchtern angegeben haben sollte, die Wohnungen selbst gekauft zu haben, sahen die Richter als nicht ausreichend an. Der Pflichtteil der Töchter wurde somit nicht erhöht.