München - Was soll bei der Bewertung von Werken als NS-Raubkunst gelten - ethische oder rein juristische Kriterien? Eine schwierige Frage, wie anhand der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen deutlich wird. Generaldirektor Bernhard Maaz hatte 2023 dem Kunstministerium empfohlen, Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim (1878-1937) drei Objekte zurückzugeben - was bislang nicht geschah. Maaz habe sich an "museumsethischen Grundsätzen" orientiert, dies decke sich aber nicht mit der abschließenden juristischen Bewertung in den Staatsgemäldesammlungen, antwortete das Ministerium auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im bayerischen Landtag.