Nach Meinung von Verbraucherschützern erfüllte die Vergleichswebseite aber nicht die Vorschriften der Zahlungskonten-Richtlinie der EU, die eine wesentliche Marktabdeckung verlange. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und die Verbraucherzentrale NRW zogen vor Gericht.
Finanzinstitute müssen laut Zahlungskontengesetz auf ihrer Webseite eine Aufstellung der Kontoentgelte veröffentlichen. Für einen vergleichenden Überblick müssen sich Verbraucher und Verbraucherinnen die Infos derzeit einzeln im Internet zusammensuchen.
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