Die von der Ampel-Koalition eingeführte Reform des Bundeswahlgesetzes ist in Teilen verfassungswidrig. Das urteilte am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und gab einer Klage der CSU und der Linken damit teilweise statt. Die Richter verwarfen vor allem die Abschaffung der sogenannten Grundmandat-Regel. Diese Regel sah im alten Wahlrecht vor, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einziehen, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Dies setzte das Gericht nun vorerst wieder in Kraft, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung verabschiedet hat.