Gewässerrandstreifen haben eine wichtige Funktion für die Natur. Deshalb gibt es auch eine Vielzahl von Vorschriften. Mit dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurde das Bayerische Naturschutzgesetz dahingehend verändert, dass entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens fünf Metern von der Uferlinie eine garten- oder ackerbauliche Nutzung untersagt ist. Allerdings sind davon längst nicht alle Gewässer betroffen.
Nach „Rettet die Bienen“ Was sich in der Nähe von Gewässern ändern soll
Stephan Herbert Fuchs 13.01.2025 - 17:19 Uhr