Offen für die Prüfung eines Verbotsverfahrens hatte sich in der Vergangenheit auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident, Daniel Günther (CDU), gezeigt. Besonders viel Skepsis war dagegen zuletzt aus den Reihen der CSU zu vernehmen, unter anderem von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.
Opposition in NRW wittert Taktik: "Einen Punkt vom Balkon machen"
Der nordrhein-westfälische SPD-Landtagsfraktionschef Jochen Ott äußerte sich kritisch zu Wüsts Vorstoß. Erst vor kurzem habe die SPD Wüst das Angebot unterbreitet, gemeinsam aus NRW eine Initiative für ein AfD-Verbotsverfahren über den Bundesrat zu starten. "Das können wir nächste Woche machen", sagte Ott in Düsseldorf. "Ich weiß nicht, wie viele Arbeitsgruppen sollen wir noch gründen?" Zahlreiche Juristen hätten sich bereits mit der Frage beschäftigt.
Wüsts Vorstoß sei aus seiner Sicht eher taktischer Natur, meinte der SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl im April. Nachdem junge Leute Wüst derzeit massenhaft über die sozialen Medien fragten, was er gegen die AfD tun wolle, habe Wüst offenbar, "wieder mal vom Balkon versucht, noch einen Punkt zu machen".
Bei den Grünen stieß Wüsts Vorstoß dagegen auf Zustimmung. "Ich begrüße sehr, dass es jetzt auch in der Union eine erkennbare Bewegung hin zu einem Prüfverfahren gibt", sagte Grünen-Chef Felix Banaszak dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Ein Prüfverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sei das richtige Instrument, um die Wehrhaftigkeit der Demokratie unter Beweis zu stellen. Dass diese Bundesregierung bislang nicht zu diesem Schritt bereit sei, halte er für falsch.
Innenminister wollen Gerichtsentscheidung abwarten
Die von der Innenministerkonferenz im Juni 2025 eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur AfD hat nicht die Prüfung eines Verbotsverfahrens zum Ziel. Vielmehr geht es um Sicherheitsüberprüfungen, Folgen für den öffentlichen Dienst und die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern.
Grundsätzlich haben die Innenminister verabredet, die finale Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung abzuwarten. Im Eilverfahren hatte das Gericht diese Einstufung nicht bestätigt; weshalb die AfD aktuell vom Bundesamt für Verfassungsschutz weiterhin als Verdachtsfall bearbeitet wird.