Der Markt Schirnding will sich nicht kleinkriegen lassen bei seiner Absicht, keine politischen Veranstaltungen – speziell der AfD – in seinen Räumen zuzulassen. In der Sitzung am Mittwoch beschloss der Marktgemeinderat, die Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Bayreuth vom 6. Juni aufrechtzuerhalten. Entscheiden darüber wird nun der Verwaltungsgerichtshof München.
Nach Urteil Schirnding hält an Beschwerde fest
Wolfgang Neidhardt 21.06.2024 - 17:30 Uhr