Der Markt Schirnding will sich nicht kleinkriegen lassen bei seiner Absicht, keine politischen Veranstaltungen – speziell der AfD – in seinen Räumen zuzulassen. In der Sitzung am Mittwoch beschloss der Marktgemeinderat, die Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Bayreuth vom 6. Juni aufrechtzuerhalten. Entscheiden darüber wird nun der Verwaltungsgerichtshof München.