München (dpa/lby) - Die evangelische Landeskirche streicht angesichts Personal- und Gläubigenmangels eine zentrale Vorschrift für den Großteil ihrer Mitarbeiter: Für die meisten Stellen wird ab 1. Juli keine Mitgliedschaft in der Kirche mehr verlangt, wie die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK) mitteilte. Ausgenommen bleiben aber Aufgaben in der Verkündigung, Konfirmanden- und Religionsunterricht, Seelsorge und Tätigkeiten "mit besonderer Verantwortung für das evangelische Profil in Kirche und Diakonie", wie es in der Mitteilung heißt. Dazu zählen auch hauptberufliche Kirchenmusiker auf sogenannten A- und B-Stellen für Kantoren und Organisten.