Naila/Hof - Eine individuellere Betreuung, mehr Zeit und bessere Qualität: Darauf zielt eine neue Verordnung der Krankenkassen ab. Eine Hebamme darf nur noch zwei Geburten zur selben Zeit betreuen. Eine dritte werdende Mutter muss im Extremfall auf das Eintreffen einer weiteren Hebamme warten. Davon betroffen sind die sogenannten Beleghebammen, also freiberufliche Geburtshelferinnen, wie sie häufig an kleinen oder mittleren Krankenhäusern tätig sind. Beleghebammen rechnen ihre Leistungen direkt über die Krankenkassen ab. Seit Jahresbeginn bekommen sie nur noch Geld für die gleichzeitige Betreuung von maximal zwei Frauen; kommt eine dritte hinzu, darf sie nur eine Stunde lang parallel betreut werden. Danach muss die werdende Mutter entweder vertröstet werden, oder die Hebamme arbeitet ab diesem Zeitpunkt ohne Bezahlung.