München (dpa/lby) - Einmal mehr hatte die Regierung von Oberbayern Mitte Dezember eine Verkürzung der Schonzeit für Waldgebiete in den Alpen erlassen - und somit den Abschuss von Gams-, Rot- und Rehwild ermöglicht. So sollten die Wälder vor übermäßigem Verbiss geschützt werden. Diese Verordnung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München jetzt vorläufig einkassiert, wie ein Sprecher mitteilte. Damit reagierten die Richter auf einen Eilantrag, den der Bayerische Jagdverband (BJV) kurz vor Weihnachten zum Stopp der Verordnung gestellt hatte.