Wegen hoher Inzidenzen Stadt Hof erweitert Maskenpflicht

Auch auf Spielplätzen und am Nordufer des Untreusees gilt ab Freitag die Maskenpflicht. Ordnungsdienst und Polizei achten zudem verstärkt darauf, dass sich keine Gruppen bilden.

 
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Hof - Die Stadt Hof erweitert die Maskenpflicht. Festgelegt ist das in einer neuen Allgemeinverfügung, die am Freitag in Kraft tritt. Das teilt die Verwaltung mit. Ausschlaggebend für die Regelung seien drei Gründe: die hohen Inzidenzwerte der Stadt Hof, die Tatsache, dass sich saisonal bedingt mehr Menschen im Freien aufhalten und dass sich generell vermehrt Menschengruppen bilden.

Während der ersten Pandemiewelle im vergangenen Jahr waren alle Spielplätze gesperrt worden. „Das wollen wir keinesfalls mehr“, betont Oberbürgermeisterin Eva Döhla. „Die Kinder sollen sich austoben und miteinander spielen können, aber das muss unter sicheren Bedingungen stattfinden. Die neuen Virusmutationen sind weitaus ansteckender und gefährlicher.“

Deshalb gilt ab dem 2. April die Maskenpflicht auch am Nordufer des Untreusees in einer von der Stadt festgelegten Intensivzone und auf allen Kinderspielplätzen, die sich in städtischen Grünanlagen befinden (siehe Bilder). In den bisher ausgewiesenen innerstädtischen Bereichen gilt weiterhin Maskenpflicht. Zudem herrscht in diesen Bereichen Alkoholverbot. Maskenpflicht und Alkoholverbot sind jedoch ab dem 2. April täglich auf die Zeit von 7 bis 21 Uhr begrenzt.

Jeder, der sich in diesen Bereichen aufhält, hat eine FFP2-Maske, eine dem FFP2-Standard gleichwertige Maske oder eine medizinische Maske zu tragen - es gibt aber Ausnahmen. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit. Kinder zwischen sechs und 15 Jahren müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Masken tragen können, sind von der neuen Regel ebenso ausgenommen, müssen aber ein Attest mit sich führen.

Für die Kontrolle der Maskenpflicht ist der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Hof in enger Abstimmung mit der Polizei im Einsatz. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf die Bildung von Gruppen. Zur Orientierung und Information der Bürgerinnen und Bürger wird die Stadt Hof Hinweisschilder anbringen.

Restriktive Maßnahmen

Die Stadt Hof schöpfe ihre rechtlichen Möglichkeiten bereits seit Monaten stark aus, ist in der Mitteilung zu lesen. Mit Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen, Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und anderen Maßnahmen habe sie restriktiver reagiert als andere Städte.

Die erweitere Maskenpflicht im öffentlichen Raum sei das Ergebnis einer Telefonkonferenz der Stadt Hof mit Vertretern der Regierung von Oberfranken, dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und dem Gesundheitsamt Hof, die am vergangenen Freitag stattfand. „Die Regierung von Oberfranken hat der Stadt Hof bestätigt, dass sie schon lange den rechtlichen Rahmen bei den Einschränkungen sehr weit ausschöpft“, sagt Oberbürgermeisterin Eva Döhla. „Mit weitergehenden Kontaktbeschränkungen würde stark in die Grundrechte eingegriffen. Hier wäre die Verhältnismäßigkeit von Einschränkung und Wirkung nicht mehr gegeben.“

„Kein Raum für Öffnungsexperimente“

Hinsichtlich der Öffnungszenarien, die in unterschiedlichen Städten diskutiert werden, oder Öffnungsregeln, wie sie zum Beispiel in Tübingen umgesetzt werden, wies die Regierung von Oberfranken in der Telefonkonferenz darauf hin, dass diese für die Stadt Hof „keinen Raum für ausgedehnte Öffnungsexperimente“ sieht. „Die Annahme, dass Kommunalpolitik über Lockerungen und Öffnungsschritte eigenständig entscheiden kann, ist falsch. Kein OB kann das Modell Tübingen ohne Weiteres kopieren. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage“, erläutert Eva Döhla. „In den bayerischen kreisfreien Städten und auch in den Landkreisen sind grundsätzlich die Vorgaben der derzeit geltenden 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu beachten.“ Diese Verordnung macht Öffnungsmöglichkeiten strikt vom Inzidenzwert der kreisfreien Stadt oder des Landkreises abhängig.

Auf diesen Spielplätzen und Grünflächen gilt die Maskenpflicht:

Wittelsbacher Park mit Kinderspielplatz

Schellenberganlage mit Kinderspielplatz

Saaleauen mit Kinderspielplatz zwischen Friedrich-Ebert Brücke und Brücke Mittlerer Anger

Waldanlage (mit Kinderspielplatz) am Otterberg

Waldanlage (mit Kinderspielplatz) Zobelsreuth

Deiningeranlage auf dem Rosenbühl mit Kinderspiel- und Bolzplatz

Anlage mit Kinderspielplatz zwischen Unteren Steinernen Brücke und Lessingbrücke

Anlagen des Spitalgrabens einschl. der Uferbepflanzung bis zur Brücke am Saaleknie und bis zur Brücke am Mittleren Anger mit Kinderspielplatz

Anlage am Longoliusplatz mit Kinderspielplatz

Anlage am Gärtla mit Kinderspielplatz

Anpflanzungen am Kinderspielplatz an der Wirthstraße

Kinderspielplatz am Ziegelacker (Ecke Dr.-Scheiding-/Max-Rinck-Straße)

Kinderspielplatz zwischen Adalbert-Stifter- und Wilhelm-Raabe-Straße

Kinderspielplatz an der Breslaustraße

Kinderspielplatz am Joditzer Weg

Kinderspielplatz an der August-Mohl-Straße

Kinderspielplatz an der Auguststraße

Anlage mit Kinderspielplatz an der Nibelungenstraße

Bolzplatz am Peuntweg mit Kinderspielplatz

Kinderspielplatz an der Ringstraße

Kinderspielplatz Wörthstraße

Kinderspielplatz in Jägersruh

Kinderspielplatz an der Oberkotzauer Straße

Kinderspielplatz an der Robert-Koch-Straße

Anlage am Kornhausweg mit Kinderspiel- und Bolzplatz

Kinderspiel- und Bolzplatz an der Rauschenbachstraße ("Salzmannswiese")

Kinderspielplatz an der Schule in Leimitz

Kinderspielplatz an der Ecke Neue Gasse/Bürgerstraße

Kinderspielplatz am Krötenhofer Weg/Emil-von-Behring-Straße

Anlagen am Untreusee mit Kinderspielplatz

Anlage zwischen Johannweg und Matthäusweg mit Kinderspielplatz

Kinderspielplatz an der Alten Helmbrechtser Straße

Anlage im Hofecker Grund mit Kinderspiel- und Bolzplatz

Grünanlage „Am Langen Holz“ mit Kinderspielplatz und Bolzplatz

Anlage am Jungholzweg

Kinderspielplatz am Theresienstein

Kinderspielplatz Luitpoldhain

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