Neue Allgemeinverfügung für Hof Alkoholverbot, Wechselunterricht und Corona-Schnelltests an Altenheimen

red
Zur Eindämmung der Coronazahlen sollen in Hof ältere Schüler abwechselnd zu Hause und in der Schule lernen. Foto: dpa/Matthias Balk

Eine neue Allgemeinverfügung für die Stadt Hof schreibt weitere Infektionsschutzmaßnahmen vor. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für Hof soll künftig täglich online veröffentlicht werden.

 
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Hof - Die Stadt Hof hat laut einer Pressemitteilung zur Eindämmung der Coronazahlen eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die neue Infektionsschutzmaßnahmen beinhaltet. Demnach gilt auf allen Straßen und Plätzen, auf denen bereits das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben war, ab dem 3. Dezember ein ganztägiges Alkoholverbot.

An allen Schulen, mit Ausnahme der Abschlussklassen sowie den Schulen zur sonderpädagogischen Förderung (Bonhoefferschule und Schule am Lindenbühl), soll ab den 8. Klassen Wechselunterricht stattfinden, damit auch im Unterricht zwischen allen Schülern und Lehrkräften ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Musikschulen müssen geschlossen werden, an Fahrschulen darf Präsenzunterricht nicht mehr stattfinden. Fahrstunden sind aktuell ebenfalls nicht erlaubt. Sowohl das Jugendzentrum Q als auch die Stadtbücherei haben seit Dienstag geschlossen.

Oberbürgermeisterin Eva Döhla appelliert in der Mitteilung an die Betreiber der Alten- und Pflegeheime, Besucher nur mit FFP2-Maske einzulassen oder alternativ einen Corona-Schnelltest durchzuführen. Sollten in den Einrichtungen nicht ausreichend Masken vorhanden sein, stellt sie Stadt zur Verfügung.

Auf dem Wochenmarkt dürfen nur noch Lebensmittel verkauft werden.

Hintergrund für die Maßnahmen ist die neunte bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 1. Dezember in Kraft getreten ist und bis zum 20. Dezember gilt.

Die Stadtverwaltung kündigt an, den Sieben-Tage-Inzidenzwert für Hof täglich auf www.hof.de zu veröffentlichen.

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