Die neue Verordnung, die an diesem Dienstag in Kraft tritt, erlaubt nun den Wechsel- und Fernunterricht „für Schulen, die in einem Stadt- oder Landkreis liegen, in dem die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS CoV-2 Virus nach Feststellung des Landesgesundheitsamts im Durchschnitt in den vergangenen sieben Tagen bei über 200 pro 100 000 Einwohner liegt“. Allgemeinbildende und berufliche Schulen könnten vorübergehend ab der Klassenstufe 8 die Klassen oder Lerngruppen teilen und einen Wechselbetrieb von Präsenz- und Fernunterricht vornehmen, um im Präsenzunterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten, heißt es in dem Papier weiter.