Neue Maßnahme im Corona-Lockdown Erstes Bundesland beschließt Werbeverbot für bestimmte Produkte

red/
Die neue Verordnung ist Saarland ist zunächst bis zum 28. Februar in Kraft (Symbolbild) . Foto: dpa/Arne Dedert

Neue Maßnahme im Corona-Lockdown: Das Saarland hat als erstes Bundesland ein Werbeverbot für Produkte verhängt, die nicht zum täglichen Bedarf gehören.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Saarbrücken - Das Werbeverbot gelte mit der neuen Corona-Verordnung des Saarlandes ab dem 22. Februar für alle Handelsbetriebe, die nach dem Schwerpunktprinzip während des Lockdowns ohne Einschränkungen ihr Warensortiment anbieten könnten, teilte das saarländische Gesundheitsministerium mit. Das Saarland ist das erste Bundesland, das ein solches Werbeverbot beschlossen hat.

SB-Warenhäuser, Vollsortimentsgeschäfte, Discounter und Supermärkte dürften weiter Mischsortimente anbieten und diese – auch in Form von Aktionsangeboten – verkaufen. Aber: „Ein Bewerben über das Betriebsgelände hinaus von Warenarten oder Sortimenten, die nicht zum in der Verordnung definierten täglichen Gebrauch zählen, ist verboten“, hieß es in der Mitteilung. Die neue Verordnung ist Saarland ist zunächst bis zum 28. Februar in Kraft.

Bußgeld zwischen 1000 und 10 000 Euro droht

Nach vorheriger Mitteilung müssen Warenhäuser, die dennoch für ihr Angebot werben, mit einem Bußgeld zwischen 1000 und 10 000 Euro rechnen. Der Saar-Ministerrat hatte das Werbeverbot am Dienstag beschlossen. Es war im Vorfeld auch auf Kritik gestoßen.

Eine vorherige freiwillige Selbstverpflichtung hatte laut Wirtschaftsministerium nicht bei allen zu einem Umdenken geführt. Viele Geschäfte und Warenhäuser, die nach dem Schwerpunktprinzip weiter öffnen dürften, hätten weiter nicht auf teils umfangreiche Werbemaßnahmen verzichtet. Das habe nicht nur zu größeren Kundenströmen geführt, es sei auch unsolidarisch gegenüber den Fachgeschäften, die derzeit geschlossen bleiben müssten, hieß es.

Autor

Bilder