Hof - Die Impfpriorisierung in Stadt und Landkreis Hof wird erneut angepasst. Bisher können sich im Hofer Land neben Personen aus der Priorisierungsgruppe drei (60 bis 70-Jährige; medizinisch vorbelastete Menschen) und Mitarbeiter der Lebensmittelversorgung (wie Bäcker und Metzger) sowie Mitarbeiter körpernaher Dienstleistungen (zum Beispiel Friseure) impfen lassen. Nun sollen in Absprache mit der Handwerkskammer auch Beschäftigte im Elektrohandwerk sowie Mitarbeiter von Sanitärbetrieben ein Impfangebot erhalten.