Seit September entscheidet es laut Bundesinnenministerium auch über Anträge "aus der Gruppe der jungen, arbeitsfähigen, allein reisenden Männer arabischer Volks- und sunnitischer Konfessionszugehörigkeit". Ebenfalls entschieden würden Verfahren, in denen die im Asylgesetz festgelegte Frist von 21 Monaten abgelaufen sei. Das Gleiche gelte für Verfahren, in denen das Bamf nach einer erfolgreichen Untätigkeitsklage durch ein Verwaltungsgericht zur Entscheidung verpflichtet sei.
Ein Ministeriumssprecher sagte, wann die Entscheidungstätigkeit für weitere Personengruppen wieder aufgenommen werde, bleibe derzeit noch abzuwarten. Dies gelte auch für Widerrufsverfahren. In diesen Verfahren prüft das Bamf, ob die Schutzgründe entfallen sind - etwa aufgrund einer veränderten Situation im Herkunftsland. In den Fällen von Syrern, bei denen das Bamf diese Prüfung 2025 vornahm, lag die Widerrufsquote bei 3,7 Prozent. In den ersten zwei Monaten dieses Jahres waren es 11,1 Prozent.
Ende November 2025 lebten nach Angaben der Bundesregierung rund 940.401 Syrer in Deutschland. 512.348 von ihnen hatten einen Schutzstatus. Viele Flüchtlinge von 2015 sind inzwischen eingebürgert.