Niedriger Inzidenzwert Mehr Freiheiten auch im Landkreis

red
Bei privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass – wie Hochzeiten – dürfen ab dem kommenden Freitag draußen bis zu 100 Personen teilnehmen. Foto: picture alliance / dpa/Frank Rumpenhorst

Mehr Gäste bei Hochzeiten, Regelbetrieb an den Kitas und keine Tests für Hotelgäste: Von Freitag an sind weitere Lockerungen im Landkreis Hof möglich.

 
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Hof - Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landkreises Hof lag am gestrigen Mittwoch bei 25,3. Damit hat der Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert 50 unterschritten und es sind von Freitag an weitere Lockerungen möglich. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes hervor.

Das bedeutet, dass ab Freitag im Landkreis die gleichen Regeln gelten wie bereits seit Montag in der Stadt Hof. Die Lockerungen betreffen zu weiten Teilen wegfallende Testpflichten, etwa für Gastronomie und Hotellerie, Alten- und Pflegeheime, Freizeiteinrichtungen, kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Sportausübung, geplante öffentliche und private Veranstaltungen.

Außerdem treten im Einzelnen folgende Änderungen in Kraft:

Allgemeine Kontaktbeschränkung: Es dürfen sich Gruppen von bis zu zehn Personen treffen, die Anzahl der Hausstände spielt keine Rolle mehr. Geimpfte und Genesene werden nicht gezählt und dürfen hinzukommen.

Kitas: Kinderbetreuungseinrichtungen können zum Regelbetrieb zurückkehren.

Alten- und Pflegeheime: Testpflicht für Besucher entfällt (hier auch die Regelungen der Heime beachten).

Sportausübung: Sport jeder Art ist ohne Personenbegrenzung gestattet.

Hotels: Gäste von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben müssen nicht mehr alle 48 Stunden einen Testnachweis erbringen, sondern nur noch einmalig bei der Anreise.

Feiern und Veranstaltungen: Bei „geplanten öffentlichen und privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass“ wie Hochzeiten, Beerdigungen, Vereinssitzungen erhöht sich die Anzahl der zulässigen Personen. Es sind dann draußen bis zu 100 Personen (bisher 50), drinnen bis zu 50 Personen (bisher 25) möglich (zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts).

Auch die Schulen im Stadtgebiet von Naila gehen ab Freitag in den regulären Präsenzbetrieb.

Die bayerische Verordnung gilt unmittelbar, weitere Allgemeinverfügungen müssen die Kreisverwaltungsbehörden und kreisfreien Städte nicht mehr erlassen.

Einen Überblick über die wichtigsten in Stadt und Landkreis Hof geltenden Maßnahmen können sich Interessierte auf der Homepage des Landkreises Hof verschaffen unter

www.landkreis-hof.de/aktuelle-regelungen.

Welche Maßnahmen im Detail gelten, ist in der Verordnung nachzulesen unter

www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-384.

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