Alten- und Pflegeheime: Testpflicht für Besucher entfällt (hier auch die Regelungen der Heime beachten).
Sportausübung: Sport jeder Art ist ohne Personenbegrenzung gestattet.
Hotels: Gäste von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben müssen nicht mehr alle 48 Stunden einen Testnachweis erbringen, sondern nur noch einmalig bei der Anreise.
Feiern und Veranstaltungen: Bei „geplanten öffentlichen und privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass“ wie Hochzeiten, Beerdigungen, Vereinssitzungen erhöht sich die Anzahl der zulässigen Personen. Es sind dann draußen bis zu 100 Personen (bisher 50), drinnen bis zu 50 Personen (bisher 25) möglich (zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts).
Auch die Schulen im Stadtgebiet von Naila gehen ab Freitag in den regulären Präsenzbetrieb.
Die bayerische Verordnung gilt unmittelbar, weitere Allgemeinverfügungen müssen die Kreisverwaltungsbehörden und kreisfreien Städte nicht mehr erlassen.
Einen Überblick über die wichtigsten in Stadt und Landkreis Hof geltenden Maßnahmen können sich Interessierte auf der Homepage des Landkreises Hof verschaffen unter
www.landkreis-hof.de/aktuelle-regelungen.
Welche Maßnahmen im Detail gelten, ist in der Verordnung nachzulesen unter
www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-384.