Zur Gemeinde Sylt gehören Westerland, Rantum, Archsum, Keitum, Morsum, Munkmarsch und Tinnum. Für die anderen Orte der Nordsee-Insel wie List oder Kampen gilt das Konzept zunächst nicht. Wieda sagte, es sei nun sinnvoll und notwendig, dass sich auch die übrigen Sylter Gemeinden dem Beherbergungskonzept anschlössen.
In einem Gutachten war festgestellt worden, dass die Menge der Wohnungen, die in der Gemeinde Sylt durch Ferienwohnungen und auch Nebenwohnsitze dem Markt entzogen werde, immens hoch sei. Die Folge seien etwa der zunehmende Mangel an bezahlbarem Dauerwohnraum und Verkehrsbelastungen.
In einigen Lagen gefährde dies bereits das Ortsteilleben, da immer weniger dauerhaft auf der Insel Wohnende für Ehrenamt, soziale Einrichtungen oder auch als Arbeitskraft zur Verfügung stehen.