München - Mit einer Novelle des Rettungsdienstgesetzes soll die Stellung der gemeinnützigen Hilfsorganisationen im bayerischen Rettungswesen gestärkt werden. „Der Rettungsdienst muss den Menschen dienen, nicht dem Kommerz einzelner Unternehmen“, erklärte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bei der Vorlage des Gesetzentwurfs im Landtagsplenum. Der Freistaat nutzt mit der Neuregelung die Spielräume eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes von 2019, in dem dieser Ausnahmen von der eigentlich notwendigen europaweiten Ausschreibung für die Notfallrettung und qualifizierte Krankentransporte erlaubt, wenn diese an gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen wie das Rote Kreuz, die Malteser oder die Johanniter vergeben werden.