Die beiden Verteidiger-Teams Zschäpes hatten im Münchner Prozess den Freispruch ihrer Mandantin gefordert. Sie selbst hatte in schriftlichen Einlassungen geltend gemacht, sie habe von den Morden und Anschlägen immer erst im Nachhinein erfahren.
Ralf W. war als Waffenbeschaffer des NSU-Trios wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Holger G. und André E. verurteilten die OLG-Richter wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren und zweieinhalb Jahren Haft. Alle drei befinden sich derzeit auf freiem Fuß.
Die Bundesanwaltschaft hatte eine Verurteilung E.'s wegen Beihilfe zum versuchten Mord angestrebt. Er soll ein Wohnmobil angemietet haben, mit dem die Täter für einen Bombenanschlag nach Köln fuhren.
Zschäpe war im Februar 2019 von München-Stadelheim in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz verlegt worden. Sie stammt eigentlich aus Jena in Thüringen, hatte aber viele Jahre mit Böhnhardt und Mundlos in Sachsen im Untergrund gelebt, unter anderem in Chemnitz.
Beim BGH hat das Verfahren das Aktenzeichen 3 StR 441/20. Der Senat mit dem Vorsitzenden Richter Jürgen Schäfer (58) prüft das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler. Es werden also keine Zeugen mehr gehört. Hält das Urteil der Überprüfung stand, wird es rechtskräftig. Haben die Revisionen Erfolg, heben die Richter es ganz oder teilweise auf. Im äußersten Fall müsste der Prozess von vorn beginnen.
Der fünfte Angeklagte hatte seine Revision zurückgezogen. Er ist seit Mitte 2020 frei, nachdem der Rest seiner dreijährigen Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er hatte gestanden, dem NSU die «Ceska»-Pistole übergeben zu haben, mit der später neun Morde begangen wurden. Er war wegen Beihilfe verurteilt worden.