Nun beim Eisteich Rockwerk-Chef zieht mit Biergarten an der Saale um

Nicht mehr, wie auf diesem Archivbild, in den Saaleauen, sondern in der Nähe des Eisteichs betreibt Rockwerk-Chef Christian Klug künftig seinen Biergarten . Foto: Dirk John.

Wohl nur selten hat es um einen Biergarten so viel Wirbel gegeben. Nunerteilt der Bauausschuss die offizielle Genehmigung. Warum erst jetzt?

 
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Hof - „Errichtung eines Biergartens“ – dieser Bauantrag hat auf den ersten Blick wenig Spannung versprochen. Und doch war sich der Bauausschuss des Stadtrats am Dienstag der Besonderheit dieser Baugenehmigung bewusst, die er letztlich einstimmig erteilte.

Denn bei dem Biergarten handelt es sich um jenen des Rockwerk-Chefs Christian Klug. Dieser hätte die Bierbänke und Verkaufsstände zunächst gerne wieder an den Saaleauen aufgebaut – wie im Vorjahr. Er hat, wie es in der Sitzung hieß, bis heute eine Fläche an den Saaleauen gemietet. Doch die Stadt setzte – wie ausführlich berichtet – auf eine Ausschreibung, die sich aber um Wochen verzögerte. Klug suchte sich für seinen Biergarten einen neuen Standort – und fand ihn in der Nähe des Eisteichs, ebenfalls direkt an der Saale.

Dass es nun erst Sommer werden musste, bis der Biergarten-Bau das zuständige Gremium passierte, stieß Michael Böhm (Piraten) sauer auf. Gerade mit einem Biergarten, der ja nicht fest installiert sei, wolle ein Betreiber doch loslegen, sobald es das Wetter zulasse, argumentierte er und forderte mehr unbürokratisches Denken im Rathaus. So sei es schließlich auch vor der Viessmann-Erweiterung gewesen; dafür habe kurzerhand die Verwaltung die Fällung von Bäumen erlaubt. „Da hab’ ich mir in meiner Naivität vorgestellt, dass man bei einem Biergarten auch nicht auf den Bauausschuss warten muss.“

Oberbürgermeisterin Eva Döhla verteidigte das Handeln der Stadt. Die Bearbeitungszeit für diesen Bauantrag sei ohnehin kürzer ausgefallen. Überhaupt stehe die Rodung für Viessmann auf einem anderen Blatt, ergänzte Baudirektor Stephan Gleim. Die Bäume hätten zu Beginn des Jahres fallen müssen, weil danach die Brutzeit begonnen habe; für die Vögel gelte ein „Tötungsverbot“.

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