Oberkotzau Gemeinde will mit Veranstaltung zur Ortsumgehung abwarten

Die UWO hat beantragt, das Staatliche Bauamt einzuladen. Im Bauausschuss folgt sie einem Vorschlag des Bürgermeisters.

 
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Oberkotzau - Mit einem Antrag hatte sich UWO vor der jüngsten Bauausschusssitzung in Oberkotzau an die Gemeindeverwaltung gewandt: Das Staatliche Bauamt möge in einer öffentlichen Veranstaltung über die Planungen zur Ortsumgehung informieren. Seit dem Bürgerentscheid 2021 seien öffentliche aktuelle Informationen zur Umgehung „weniger“ geworden. Ein Jahr nach dem Bürgerentscheid wäre es an der Zeit für Informationen erster Hand.

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Bürgermeister Stefan Breuer teilte dazu mit, er habe sich diesbezüglich mit dem Leiter des Staatlichen Bauamts verständigt. Die Grunderwerbsverhandlungen seien im Gange; ansonsten gebe es derzeit keine für die Öffentlichkeit interessanten Neuigkeiten. Wie bereits angekündigt, werde das Bauamt noch im ersten Quartal eine Online-Info-Plattform einrichten. Breuer schlug vor, diese Plattform erst einmal abzuwarten. Vorsorglich erklärte er, bei einer Info-Veranstaltung könne es sich nicht um eine erneute Bürgerversammlung zum Thema Umgehung handeln.

Die UWO stimmte zu, erst einmal abzuwarten. Christian Feller erklärte, wegen der Pandemie sei eine Präsenzveranstaltung zurzeit ohnehin nicht denkbar. Diese sei für den Sommer angedacht. Grundsätzlich müssten aber Gemeinde und Bauamt die Bevölkerung beim Umgehungsprojekt „mitnehmen“.

Baum darf nicht gefällt werden

Eine Anfrage hatte eine Eigentümergemeinschaft aus der Pfarrstraße an die Gemeinde gerichtet: Sie bat um Zustimmung, einen Baum, der genau auf der Grenze zwischen privatem und öffentlichem Grund steht, fällen zu dürfen. Bürgermeister Breuer erklärte, wenn die Gemeinde ihrer bisherigen Linie treu bleibe, könne sie der Fällung nicht zustimmen, da es sich um einen gesunden Baum handele. Dies sah auch der Ausschuss so. Zudem forderte einer der Eigentümer, der Grundstückszaun sollte auf Kosten der Gemeinde wiederhergestellt werden. Denn eine Zaunsäule sei beim Neubau einer Pergola auf öffentlichem Grund im Jahr 2019 beschädigt worden. Das technische Bauamt habe dies nicht bestätigt, betonte Breuer und schlug deshalb vor, auch diese Anfrage abzulehnen. Dem folgte der Bauausschuss.

Balkone reichen über Bebauungsgrenze hinaus

Erneut hatte sich der Bauausschuss mit der geplanten Wohnanlage an der Friedhofstraße zu befassen. 37 Wohnungen sollen hier entstehen. Der Bauherr hat eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt, weil zwei Balkone am westlichen Teil zwei Meter über die Bebauungsgrenze hinausragen. Julia Reichel vom Bauamt erklärte, dass Landratsamt sehe dies als unproblematisch an, da alle vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten würden. Möglicherweise sei die Zustimmung eines Nachbarn einzuholen; das werde im Landratsamt noch geprüft. Der Ausschuss stimmte der Befreiung vom Bebauungsplan zu. Hannes Keltsch