Ende Mai hat der Marktgemeinderat Oberkotzau den Antrag von Wolfgang Peukes auf ein Bürgerbegehren gegen die geplante Ortsumgehung abgewiesen; im Juli hat Peukes am Verwaltungsgericht Bayreuth gegen die Ablehnung geklagt. Nun erhebt er heftige Vorwürfe gegen die Gemeinde. In einer Stellungnahme erklärt er, diese habe seinem Anwalt „trotz gerichtlicher Aufforderung“ seit zwei Monaten keine Akteneinsicht ermöglicht. Die Gemeinde spiele offenkundig auf Zeit, so Peukes’ Verdacht: Sie wolle einen Gerichtsentscheid und ein mögliches Bürgerbegehren offenbar verzögern, bis der Bau der Ortsumgehung begonnen hat und Fakten geschaffen sind.